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Badminton · Badminton-Spielregeln

Regel 21: Instant-Review-System

1 Test · 10 Fakten · aktualisiert am 29. Oktober 2026 · Markdown

Linienentscheidungen mit dem Instant-Review-System anfechten: was angefochten werden darf, wann, wie viele erfolglose Anfechtungen ein Satz erlaubt und „Keine Entscheidung“.

21.211Instant-Review-System

Anfechtungen, Ergebnisse und die Ansagen des Schiedsrichters.

Test 1Anfragen mit dem Instant-Review-SystemTest machen

  1. Ein Spieler oder ein Paar darf die Entscheidung eines Linienrichters oder eine Entscheidung oder Korrektur des Schiedsrichters anfragen.

    Quelle: BWF IRS 2023, 1.1 · Wissen

  2. Die Anfrage muss unmittelbar erfolgen, nachdem der Spieler die Entscheidung wahrgenommen hat.

    Quelle: BWF IRS 2023, 2.1 · Wissen

  3. Der Spieler muss dem Schiedsrichter deutlich „Anfrage“ sagen und/oder die Hand heben.

    Quelle: BWF ITTO 2025, 5.8.4 · Wissen

  4. Anfragen sind unbegrenzt, bis zwei in einem Satz erfolglos waren.

    Quelle: BWF IRS 2023, 3.1, 3.3 · Wissen

  5. Eine erfolgreiche Anfrage erhält das Recht auf weitere Anfragen.

    Quelle: BWF IRS 2023, 3.4 · Anwendung

  6. Wenn die ursprüngliche Entscheidung nicht „ohne Sicht“ lautete, bleibt sie bestehen; „Keine Entscheidung“ kostet keine Anfrage.

    Quelle: BWF ITTO 2025, 5.8.9; BWF IRS 2023, 3.5 · Wissen

  7. Der Schiedsrichter ruft den Oberschiedsrichter, der anweist, wie das Spiel fortgesetzt wird.

    Quelle: BWF IRS 2023, 1.3 · Anwendung

  8. Eine erfolgreiche Anfrage kehrt die ursprüngliche Entscheidung um.

    Quelle: BWF IRS 2023, 2.1–2.3 · Anwendung

  9. Nur erfolglose Anfragen zählen, zwei pro Satz.

    Quelle: BWF IRS 2023, 3.1–3.4 · Anwendung

  10. Eine erfolgreiche Anfrage kehrt die Entscheidung um, und der Spieler behält das Recht auf Anfragen.

    Quelle: BWF IRS 2023, 2.3, 3.4 · Anwendung

Quellen

BWF Laws of Badminton, V6.0, gültig ab 4. Januar 2027, und BWF Statutes, Abschnitt 4.1.8 Instant Review System V2.1 (in eigenen Worten wiedergegeben; die Fragen sind eigenständig nach den Regeln verfasst, nicht übernommen)

  • BWF IRS 2023, 1.11
  • BWF IRS 2023, 2.11
  • BWF ITTO 2025, 5.8.41
  • BWF IRS 2023, 3.1, 3.31
  • BWF IRS 2023, 3.41
  • BWF ITTO 2025, 5.8.9; BWF IRS 2023, 3.51
  • BWF IRS 2023, 1.31
  • BWF IRS 2023, 2.1–2.31
  • BWF IRS 2023, 3.1–3.41
  • BWF IRS 2023, 2.3, 3.41